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Baurecht - Neues Bauvertragsrecht

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Am 03.07.2017 hatte Rechtsanwalt Dr. Kleinmann darüber informiert, dass ab dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht in Kraft tritt. Das neue Bauvertragsrecht gilt für sämtliche Verträge, welche ab dem 01.01.2018 zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder Teilen davon, abgeschlossen werden. Aber nicht jeder Vertrag, der zum Beispiel von Handwerkern abgeschlossen wird, ist als Bauvertrag nach den neuen Vorschriften der §§ 650a ff. BGB einzuordnen. Außerdem wird in Zukunft darauf geachtet werden müssen, ob es sich um einen Vertrag mit einem am Bau beteiligten Unternehmer oder um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt.
Die Rechtslage wird komplizierter. Sie müssen sich darauf einstellen, dass es ab dem 01.01.2018 folgende Verträge geben wird:
  • Werkverträge
  • Bauverträge
  • Verbraucherbauverträge
  • Bauträgerverträge
  • Architekten- und Ingenieurverträge
Am 17.01.2018 werde ich über die gesetzlichen Neuregelungen und deren Folgen eine Fortbildungsveranstaltung in den Räumlichkeiten des food-hotel in Neuwied durchführen. Es sind nur noch wenige Plätze frei. Für alle am Bau Beteiligten, die bisher noch keine Fortbildung durchgeführt haben, wird die Teilnahme dringend empfohlen. 
Eine Anmeldung kann mit dem als Anlage beigefügten Anmeldeformular oder telefonisch über unsere Kanzlei (02631/9172-20 - Hr. Börder) noch vorgenommen werden.
Außerdem ist sämtlichen Firmen und Handwerksbetrieben anzuraten, in Zukunft auf ihrer Internetseite sowohl Allgemeine Einkaufsbedingungen für Baumaterial als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen für  Bauleistungen zu veröffentlichen und in den jeweiligen Angeboten oder Auftragsschreiben auf diese Bedingungen zu verweisen. Bei der Erstellung solcher Vertragsbedingungen ist unsere Kanzlei gerne behilflich.
 
Download: Anmeldung für die Fortbildungsveranstaltung Das neue Bauvertragsrecht am 17.01.2018
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Dr. Armin Rossbach

Rechtsanwalt Dr. Rossbach ist Partner seit 1980. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und zugleich Schlichter- und Schiedsrichter in diesen Rechtsgebieten. Seit 2005 ist er Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses „Bau- und Architektenrecht“ der Rechtsanwaltskammern Koblenz / Zweibrücken.

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