Verkehrsrecht - Empfindliche Bußgelder und mehr Punkte für mehr Sicherheit- der neue Bußgeldkatalog ist da!

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blog06Am 09.11.2021 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft und er hält einige Änderungen bereit. Wichtige Vorschriften werden geändert, es wird teurer und punkteträchtiger.

Bei den Änderungen steht die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt.

Die Wichtigkeit der Rettungsgasse wird durch die Änderung des Bußgeldkatalogs nochmals unterstrichen:

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss nach wie vor mit einem Bußgeld in Höhe von 200 € sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Darüber hinaus droht nun auch ein einmonatiges Fahrverbot.

Wer die Rettungsgasse befährt, muss je nach Schwere des Verstoßes zwischen 240 € und 320 € zahlen und bekommt ebenfalls zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Raser müssen künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. So fallen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 16 km/h und 20 km/h statt der bisherigen 35 € nunmehr 70 € an, außerorts werden 60 € fällig.

Die gute Nachricht: Punkte gibt es nach wie vor erst ab einer Überschreitung von 21 km/h und mehr, spätestens ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts heißt es dann für einen Monat zu Fuß gehen.

Wer mit seinem Auto auf dem Gehweg hält oder parkt, auch nur mit zwei Rädern, muss künftig 55 € zahlen. Wer darüber hinaus andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder es durch das Parken zu einem Verkehrsunfall kommt, muss mit Geldbußen bis zu 100 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Genauso trifft es die Autofahrer, die in zweiter Reihe halten oder parken. Statt wie nach dem alten Bußgeldkatalog zwischen 15 und 20 € zu zahlen, wird ein solcher Verstoß mit mindestens 55 € geahndet. Bei Behinderung, Gefährdung oder einem Verkehrsunfall werden auch hier bis zu 100 € Geldbuße und ein Punkt fällig.

Erweitert wird dies auf das Parken oder Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie an Bushaltestellen und Busfahrstreifen.

Normale Parkverstöße werden künftig je nach Schwere des Verstoßes mit 25 € bis 55 € geahndet anstatt wie bisher mit 15 € bis 35 €.

Wer beim Ein- und Aussteigen aus seinem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, zahlt künftig 40 bis 50 €.

Wer auf Fußgänger keine Rücksicht nimmt und diese durch seine Fahrweise gefährdet oder andere Verkehrsteilnehmer durch einen Abbiegeverstoß gefährdet, zahlt künftig 140 €, bekommt einen Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot.

Auch die sogenannten Auto-Poser werden kräftig zur Kasse gebeten: wer mit seinem Fahrzeug unnütz und ziellos umherfährt oder unnötig Lärm verursacht, muss bis zu 100 € zahlen.

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