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Das VG Koblenz hat in einem von uns erstrittenen Urteil den wiederkehrenden Beitrag in der Ortsgemeinde R. für rechtswidrig erklärt. Die Abschnittbildung sei fehlerhaft. Auch in Ortsgemeinden mit unter 3000 Einwohnern müsse man bei besonderen Gegebenheiten die Bildung der einzelnen Abrechnungsgebiete beachten, welche Anwohner durch die im Rahmen des wiederkehrenden Beitrags abgerechnete Maßnahme tatsächlich einen Vorteil hätten. Deshalb sollten Anwohner, die zu Beiträgen herangezogen werden und an deren Rechtmäßigkeit Zweifel haben, vorsorglich fristwahrend Widerspruch einlegen und die Veranlagung anwaltlich prüfen lassen.

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