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Dienstag, 12 September 2017 19:59

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Wie bei einem Auto auch können Sie bei einer Rechtsschutzversicherung vom günstigen Kleinwagen bis hin zur Luxusklasse ein breites Spektrum an Versicherungsschutz erwerben. Und wie beim Autokauf sollte sich jeder fragen, was er benötigt und was er ausgeben möchte - oder ob er lieber zu Fuß geht!

Für den Rechtsanwalt spielt es dabei eine untergeordnete Rolle, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung vorlegen können. Die Gebühren entstehen in jedem Fall. Die Kosten und Nutzen sind daher für jeden individuell abzuwägen.

Es gibt Rechtsgebiete, bei denen kann sich eine Rechtsschutzversicherung sehr schnell lohnen. Streitigkeiten in Mietsachen haben nicht selten den Jahresmietzins (12 Monatsmieten) zum Gegenstandswert. Bei einer monatlichen Miete von 700,00 € ergibt sich ein Gegenstandswert von 8.400,00 €. Die Rechtsanwaltsgebühren werden damit schon für die außergerichtliche Tätigkeit mehr als 800,00 € brutto betragen. Wird geklagt, betragen die Rechtsanwaltskosten insgesamt etwa 2.000,00 € – und es kommen Verfahrenskosten hinzu. Wird die Klage dann abgewiesen, riskiert man nicht nur die eigenen, sondern auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten in ähnlicher Höhe.

Auch im Arbeitsrecht ist schnell mit einem hohen Gegenstandswert zu rechnen. Eine Kündigungsschutzklage hat 3 Bruttomonatsgehälter zum Gegenstandswert. Soll ein Arbeitszeugnis mit eingeklagt oder eine Abmahnung angegriffen werden, so kommen hierfür jeweils ein weiteres Bruttomonatsgehalt hinzu. Das vorgenannte Beispiel mit einem Gegenstandswert von 5 Bruttomonatsgehältern würde bei 3.000,00 € Bruttolohn pro Monat Rechtsanwaltsgebühren im Klageverfahren von etwa 2.000,00 € auslösen. Hinzu kommt die Besonderheit, dass selbst bei Obsiegen die eigenen Kosten nicht vom Gegner zu tragen sind.

Und auch das Verkehrsrecht als alltägliches Rechtsgebiet birgt nicht unerhebliche Kostenfallen. Im Bußgeldverfahren und erstrecht bei Verkehrsstraftaten werden schnell Rechtsanwaltskosten von über 500,00 € erreicht. Auch bei höheren Sachschäden riskiert man nicht selten mehrere hundert Euro allein für die außergerichtliche Tätigkeit. In Verkehrssachen kommt hinzu, dass eine gerichtliche Klärung – ob im Strafrecht oder im Zivilrecht – nicht selten ausschließlich unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen möglich ist. Ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten kann die Verfahrenskosten je nach Aufwand zwanglos um etwa 2.000,00 € erhöhen. Medizinische Sachverständigengutachten bezüglich unfallbedingter Verletzungen können nochmals teurer sein. So wäre es denkbar, dass bei einem Sachschaden von 500,00 € und einem Schmerzensgeld von 250,00 € Verfahrenskosten von mehreren tausend Euro riskiert werden, die nur im Falle des Obsiegens erstattet werden.

Es muss im Endeffekt – wie bei jeder freiwilligen Versicherung – jeder für sich entscheiden, welche Risiken er eingehen und welche er abdecken möchte. Rechtsschutzversicherungen sind je nach Ausgestaltung und Selbstbeteiligung bereits für unter 100,00 € im Jahr zu erhalten. Ein einziger Fall könnte schnell den zehnjährigen Beitrag aufwiegen. Je nach Arbeits- und Mietverhältnis und insbesondere im Verkehrsrecht dürfte sich der Abschluss einer solchen Versicherung daher nicht selten lohnen..

Publiziert in Newsblog