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In dem vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Musterfeststellungsverfahren wird das Gericht am 30. September 2019 erstmals verhandeln. Es wird mit Spannung erwartet, ob das Gericht bereits eine erste Einschätzung mitteilen wird und von einer bewussten Täuschung der Kunden durch die Volkswagen AG ausgeht. Die Verhandlung ist öffentlich, sodass grds. jeder hieran teilnehmen darf. Er dürfte zu erwarten sein, dass auch die Medien hierüber mit großem Interesse berichten werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bis dahin weiterhin im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Der 30. September 2019 ist auch der letzte Termin, zu dem man seine Anmeldung für das Register zurücknehmen kann.

Wann das Oberlandesgericht letztlich ein Urteil verkündet, ist derzeit noch nicht bekannt.

Die aktuelle diese Problematik hat derzeit auch an Brisanz zugenommen, da neben den Motoren des Typs EA 189 die Gegenstand des Musterverstellungsverfahrens sind, bestimmte leitungsstärkere V-TDI Motoren der Volkswagen AG im Verdacht stehen mit einer unzulässigen Software der Motorsteuerung ausgestattet zu sein.

Insofern ist noch kein Muster Feststellungverfahren anhängig, sodass die Ansprüche derzeit individuell geltend gemacht werden müssten.

Falls Sie über ein entsprechendes Fahrzeug verfügen, prüfen wir gerne, ob die Durchsetzung entsprechender Ansprüche erfolgversprechend ist.

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