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In dem vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Musterfeststellungsverfahren wird das Gericht am 30. September 2019 erstmals verhandeln. Es wird mit Spannung erwartet, ob das Gericht bereits eine erste Einschätzung mitteilen wird und von einer bewussten Täuschung der Kunden durch die Volkswagen AG ausgeht. Die Verhandlung ist öffentlich, sodass grds. jeder hieran teilnehmen darf. Er dürfte zu erwarten sein, dass auch die Medien hierüber mit großem Interesse berichten werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bis dahin weiterhin im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden, um sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Der 30. September 2019 ist auch der letzte Termin, zu dem man seine Anmeldung für das Register zurücknehmen kann.

Wann das Oberlandesgericht letztlich ein Urteil verkündet, ist derzeit noch nicht bekannt.

Die aktuelle diese Problematik hat derzeit auch an Brisanz zugenommen, da neben den Motoren des Typs EA 189 die Gegenstand des Musterverstellungsverfahrens sind, bestimmte leitungsstärkere V-TDI Motoren der Volkswagen AG im Verdacht stehen mit einer unzulässigen Software der Motorsteuerung ausgestattet zu sein.

Insofern ist noch kein Muster Feststellungverfahren anhängig, sodass die Ansprüche derzeit individuell geltend gemacht werden müssten.

Falls Sie über ein entsprechendes Fahrzeug verfügen, prüfen wir gerne, ob die Durchsetzung entsprechender Ansprüche erfolgversprechend ist.

Publiziert in Newsblog
Sonntag, 28 Oktober 2018 18:48

Dieselproblematik – Was Sie wissen sollten

Kunden der Volkwagen AG und ihrer Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 haben noch bis zum 31.12.2018 die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller geltend zu machen, da ansonsten die Verjährung der Ansprüche droht. Die Verjährung kann hierbei grundsätzlich nur durch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gehemmt werden, d.h. die Kunden müssen ihre Ansprüche einklagen.

Grundsätzlich muss dabei jeder Kunde selbst seine Ansprüche vor Gericht geltend machen und hierbei jeweils die Voraussetzungen seines Anspruchs darlegen und beweisen: So muss z.B. nachgewiesen werden, dass durch die Manipulation des Motors tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dies ist mitunter schwierig und kann enorme Kosten verursachen.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und versucht, über die so genannte Musterfeststellungsklage zu erreichen, dass viele der Fragen, die ansonsten jeder Kunde einzeln klären lassen müsste, konzentriert in einem Verfahren geklärt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wird deshalb in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen sowie Fahrzeuge unzulässig in den Verkehr gebracht hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.

Betroffene Kunden können sich ab Mitte November im Klageregister anmelden.

Hierdurch könnte ebenfalls erreicht werden, dass die Verjährung der Ansprüche gehemmt wird.

Allerdings kann der Kunde mit der Musterfeststellungsklage nicht unmittelbar erreichen, dass der Fahrzeughersteller ihm Schadenersatz zahlt: Er muss die Zahlung deshalb ggf. in einem weiteren Gerichtsverfahren geltend machen. Dieses Verfahren könnte im günstigsten Fall schnell abgeschlossen werden, da in dem Musterfeststellungsverfahren die wesentlichen Fragen bereits geklärt worden wären.

Gerne beraten wir Sie, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall zweckmäßig ist..

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