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Montag, 08 Mai 2017 21:52

Verkehrsrecht - Autounfall – Was tun?

Wir alle sollten in der Fahrschule gelernt haben, wie man sich an der Unfallstelle zu verhalten hat. Das Augenmerk liegt hier jedoch – grundsätzlich völlig zu Recht - auf der Absicherung und Eigensicherung. Natürlich sollte die Gesundheit der Beteiligten oberste Priorität haben, bei den meisten Unfällen handelt es sich aber glücklicherweise nicht um solche, bei denen es um Leben und Tod bei einer Massenkarambolage auf der Autobahn geht. Meist handelt es sich um verhältnismäßig harmlose Blechschäden im Stadtverkehr oder gar auf Parkplätzen, bei denen es allenfalls zu leichten Verletzungen kommt.

Wie sollten Sie sich als Geschädigter nun verhalten?

Auch in diesen Fällen sollten Sie selbstverständlich an die Sicherung der Unfallstelle denken. Hier reicht im ersten Moment aber eventuell bereits das Einschalten des Warnblinkers. Auf keinen Fall sollten Sie jedoch sofort Ihr Fahrzeug zur Seite fahren. Immer wieder berichten Mandanten, dass nachfolgende Fahrzeuge gehupt hätten und man daher deren Weiterfahren nicht behindern wollte. Dafür habe man aber die Polizei verständigt und die Beamten hätten bereits die alleinige Schuld des Unfallgegners festgestellt. Der Mandant präsentiert dann nicht selten noch stolz eine Nahaufnahme seines Schadens und glaubt, alles richtig gemacht zu haben. Weit gefehlt...

Diese Mandanten haben eventuell für zufriedene Verkehrsteilnehmer gesorgt, jedoch eventuell wichtige "Beweismittel" verloren. Im schlimmsten Fall wird so aus einem eindeutigen ein nicht mehr aufzuklärender Fall. Statt Schadensersatz von mehreren tausend Euro bleibt der Geschädigte mit Pech auf dem Schaden sitzen. Die Einschätzung der Polizei ist hier leider auch nichts wert. Über die Schuldfrage entscheidet letztlich ein Gericht - und das nicht selten erst viele Monate später. Die Erinnerung der Zeugen, insbesondere auch der Polizeibeamten, die täglich unzählige Unfälle bearbeiten, ist dann meist längst verblasst.

Es sollte daher zunächst versucht werden, Zeugen zu finden. Diese sitzen nicht selten in den Fahrzeugen, die auf die Unfallbeteiligten folgen. Leider fehlt hier oft die Zivilcourage und Zeugen fahren schlicht weiter. Bitten Sie diese Personen daher unbedingt sofort, vor Ort zu bleiben oder wenigstens Kontaktdaten zu hinterlassen.

Dann sollte die Endstellung der Fahrzeuge dokumentiert werden. Fertigen Sie Bilder im Abstand von z.B. 20 Metern, auf denen die beteiligten Fahrzeuge und die gesamte Unfallstelle zu sehen sind. Im besten Fall sind markante Punkte wie beispielsweise Laternen oder Kanaldeckel auf den Lichtbildern zu erkennen, die für einen Sachverständigen wertvoll zur Rekonstruktion des Unfallhergangs sind. Auch die Winkel der Fahrzeuge zueinander, der Lenkeinschlag der Räder oder das Splitterfeld können aufschlussreich sein.

Frühestens jetzt sollten die Fahrzeuge bewegt werden! Sofern die Polizei gerufen wurde, können Sie auf die Beamten warten oder bereits jetzt mit dem Unfallgegner Kontaktdaten der Fahrer und Halter austauschen. Wichtig ist hier vor allem das Kennzeichen. Sie sollten im Zweifelsfall jedoch zum Unfall keine Angaben machen. Sagen Sie, dass Sie aufgrund des Unfalls durch den Wind sind. Angaben können später schriftlich durch Ihren Anwalt gemacht werden.

So haben Sie alles Nötige getan, um böse Überraschungen im weiteren Verlauf der Schadensabwicklung zu vermeiden. Der nächste Schritt sollte dann der Weg zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sein. Dieser wird Sie über das optimale weitere Vorgehen aufklären und den Schaden für Sie abwickeln.

Rechtsanwalt Lasse Jonek ist seit 2014 in der Kanzlei vor allem im Verkehrsrecht und Strafrecht tätig. Den Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Herr Jonek bereits im Jahre 2015 erfolgreich absolviert.

Publiziert in Newsblog