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# Bau- und Architektenrecht – Ihr Spezialist in Neuwied

Florian Kopper ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Jansen Rossbach Rechtsanwälte in Neuwied. Er berät Bauherren, Architekten und Bauunternehmen zu Baumängeln (§ 634 BGB), Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Honorarrecht (HOAI) und Architektenhaftung. Die Kanzlei verfügt über ein eigenes Bauschiedsgericht als schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren.

## Was ist Bau- und Architektenrecht?

![Symbolbild: Paragrafsymbol auf einer Bauzeichnung](https://jansen-rossbach.de/media/com_sppagebuilder/placeholder/bau-und-architektenrecht-rechtsanwaelte-jansen-rossbach.webp)Das Bau- und Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Planung, Errichtung und Abrechnung von Bauvorhaben. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen – von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung.

In der Praxis geht es häufig um Baumängel und Gewährleistungsansprüche, um Streitigkeiten über Nachträge und Zusatzkosten, um verzögerte Bauvorhaben oder um die Abrechnung von Architektenleistungen nach der Honorarordnung (HOAI).

Die Kanzlei bietet zudem ein Bauschiedsgericht an – eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren. Dr. Armin Rossbach ist als Fachanwalt und Schlichter/Schiedsrichter für Bausachen erfahren.

### Ihre Ansprechpartner

 #### Florian Kopper

**Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht**

[Profil anzeigen ](https://jansen-rossbach.de/rechtsanwaelte/florian-kopper)

 #### Dr. Armin Rossbach

**Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,**
**Schlichter und Schiedsrichter**

[Profil anzeigen ](https://jansen-rossbach.de/rechtsanwaelte/dr-armin-rossbach)

## Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

**Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht** begleiten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in allen Phasen eines Bauprojekts – von der Vertragsgestaltung über die Abnahme bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen. Rechtliche Konflikte am Bau entstehen oft schnell und kosten ohne fachkundige Begleitung viel Geld und Zeit. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen frühzeitig zu sichern und Streitigkeiten effizient zu lösen.

### Bauvertragsrecht (BGB &amp; VOB/B)

Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen nach BGB-Werkvertragsrecht und VOB/B. Absicherung von Zahlungsansprüchen und Kündigungsrechten.

Seit der Baurechtsreform 2018 gibt es im BGB ein eigenständiges Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Daneben gilt für viele Bauprojekte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als vertraglich vereinbartes Regelwerk.

**Was regelt die VOB/B?**

Die VOB/B enthält detaillierte Vorschriften zu Leistungsumfang, Abnahme, Mängelrechten, Kündigungsrechten und Zahlungsfristen. Sie weicht in wichtigen Punkten vom BGB ab – etwa bei Verjährungsfristen und der Abnahme.

**Wann brauche ich einen Anwalt?**

Spätestens wenn ein Bauunternehmen Mängel ablehnt, Nachtragsrechnungen strittig sind oder ein Bauherr kündigen möchte, ist anwaltliche Beratung notwendig. Besser: Schon den Bauvertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen.

### Baumängel &amp; Gewährleistung

Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber Bauunternehmen: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung und Schadensersatz nach § 634 BGB.

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet ist. Typische Mängel sind Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, fehlerhafte Dämmung oder mangelhafte Dachabdichtung.

**Welche Ansprüche habe ich bei Baumängeln?**

Nach § 634 BGB stehen dem Bauherrn ggf. unter weiteren Voraussetzungen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung), Selbstvornahme auf Kosten des Unternehmers, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. Voraussetzung: Der Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt und eine angemessene Frist gesetzt werden.

**Wie lange gilt die Gewährleistung?**

Nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Bau fünf Jahre ab Abnahme. Nach VOB/B sind es vier Jahre.

### Architektenrecht &amp; HOAI

Beratung zu Architektenverträgen, Haftung bei Planungsfehlern und Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Architekten tragen eine hohe Verantwortung: Sie haften für Planungsfehler, Baugenehmigungsfehler, mangelhafte Objektüberwachung und Kostenschätzungsfehler. Gleichzeitig haben sie, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, Anspruch auf Honorar nach der HOAI.

**Was ist die HOAI?**

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Mindestsätze für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind verbindliche Mindest- und Höchstsätze europarechtlich problematisch, werden aber weiterhin als Orientierungsrahmen genutzt.

**Wann haftet ein Architekt?**

Architekten haften, wenn sie ihre Pflichten aus dem Architektenvertrag schuldhaft verletzen – zum Beispiel durch fehlerhafte Planung, unzureichende Bauleitung oder versäumte Genehmigungen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Architektenleistung.

### Bauverzögerung &amp; Vertragsstrafe

Geltendmachung von Schadensersatz bei Terminverzug und Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafen-Klauseln.

### Nachtragsmanagement

Prüfung und Durchsetzung von Nachtragsansprüchen bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen – sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer.

Nachtragsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Konflikten auf Baustellen. Ein Nachtrag entsteht, wenn der Auftraggeber zusätzliche oder geänderte Leistungen verlangt, die im ursprünglichen Bauvertrag nicht enthalten sind.

**Wann ist ein Nachtrag berechtigt?**

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Mehrvergütung, wenn der Auftraggeber Änderungen oder Zusatzleistungen anordnet. Wichtig: Nachträge müssen rechtzeitig angezeigt und schriftlich geltend gemacht werden.

**Was gilt bei Bauverzögerung?**

Wenn ein Bauunternehmen vereinbarte Fertigstellungstermine nicht einhält, können Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsstrafen sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Anwaltliche Prüfung ist vor Durchsetzung unerlässlich.

### Bauschiedsgericht &amp; Schlichtung

Außergerichtliche Streitbeilegung durch das Bauschiedsgericht der Kanzlei – schneller und kostengünstiger als ein ordentliches Gerichtsverfahren.

### Abnahme &amp; Abrechnung

Rechtssichere Abwicklung der Bauabnahme, Prüfung von Schlussrechnungen und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Bauverträgen.

## Häufig gestellte Fragen zum Bau- und Architektenrecht

### Was macht ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?

Ein **Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht** ist auf alle Rechtsfragen rund um Bauprojekte spezialisiert. Er berät Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen bei Vertragsgestaltung, Mängelansprüchen, Abrechnungsstreitigkeiten und Haftungsfragen. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene Praxiserfahrung im Baurecht voraus.

In Neuwied ist **Florian Kopper** von der Kanzlei Jansen Rossbach Rechtsanwälte (Friedrichstraße 71, 56564 Neuwied) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und steht für Erstberatungen zur Verfügung: ☎ 02631 / 9172-20.

### Was kostet ein Anwalt im Baurecht?

Die Anwaltskosten im Baurecht richten sich nach dem **Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)** und hängen vom Streitwert ab. Bei einem Baustreit über 50.000 € entstehen etwa gesetzliche Gebühren von mehreren Tausend Euro. Alternativ können Stundenhonorare vereinbart werden.

Tipp: Prüfen Sie, ob eine **Rechtsschutzversicherung** die Kosten übernimmt. In vielen Fällen deckt eine Privat- oder Bauherren-Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten im Baurecht ab.

### Was ist der Unterschied zwischen BGB-Werkvertrag und VOB/B?

Der **BGB-Werkvertrag** (seit 2018: §§ 650a ff. BGB mit eigenem Bauvertragsrecht) gilt automatisch, wenn kein anderes Regelwerk vereinbart wurde. Die **VOB/B** (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein privatrechtliches Regelwerk, das ausdrücklich in den Vertrag einbezogen werden muss.

- **Abnahme****:** Nach VOB/B Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich; nach BGB ausdrückliche Erklärung erforderlich, aber ebenso durch schlüssiges Verhalten möglich.
- **Gewährleistung****:** 4 Jahre nach VOB/B, 5 Jahre nach BGB (jeweils ab Abnahme).
- **Kündigung****:** VOB/B bietet spezifischere Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund.

Im privaten Baurecht mit Verbrauchern ist die VOB/B nur eingeschränkt anwendbar.

### Wie lange gilt die Gewährleistung bei Baumängeln?

Die Gewährleistungsfrist am Bau beträgt:

- **5 Jahre** nach § 634a BGB (gesetzliche Regelung beim BGB-Werkvertrag)
- **4 Jahre** nach VOB/B § 13 Abs. 4 (wenn VOB/B wirksam einbezogen ist)

Die Frist beginnt jeweils mit der **Abnahme** des Bauwerks. Wichtig: Mängel müssen innerhalb dieser Frist schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verjähren die Ansprüche grundsätzlich – Ausnahmen gelten bei arglistigem Verschweigen von Mängeln (dann 30 Jahre).

### Was kann ich tun, wenn das Bauunternehmen Mängel nicht beseitigt?

Verweigert ein Bauunternehmen die Mängelbeseitigung, haben Sie als Bauherr folgende Möglichkeiten:

- **Fristsetzung****:** Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (schriftlich, mit Fristdatum).
- **Selbstvornahme****:** Nach fruchtlosem Ablauf der Frist können Sie die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten vom Unternehmer verlangen.
- **Minderung****:** Statt Selbstvornahme können Sie den Werklohn reduzieren.
- **Schadensersatz****:** Bei schuldhafter Pflichtverletzung besteht Anspruch auf Schadensersatz nach fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Mängelbeseitigung.
- **Rücktritt****:** Beim BGB-Werkvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Rücktritt möglich.

Empfehlung: Holen Sie vor jeder weiteren Maßnahme ggf. ein **Sachverständigengutachten** ein und konsultieren Sie vorher einen Fachanwalt für Baurecht.

### Wann haftet ein Architekt für Planungsfehler?

Ein Architekt haftet, wenn er seine **vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt** – das heißt, wenn seine Planung, Baugenehmigung oder Bauleitung fehlerhaft ist und dem Bauherrn dadurch ein Schaden entsteht. Typische Haftungsfälle:

- Falsche oder unvollständige Planung (z. B. fehlende Entwässerung, statische Fehler)
- Versäumte oder fehlerhafte Baugenehmigung
- Mangelhafte Bauleitung und Überwachung
- Fehlerhafte Kostenermittlung (Kostenüber­schreitungen)
- Überschreitung des vereinbarten Budgets ohne Hinweis

Die Architektenhaftung verjährt in der Regel **5 Jahre ab Abnahme** der Architektenleistung. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist empfehlenswert.

### Was ist die HOAI und wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Die **HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)** ist eine Verordnung, die die Grundlage für die Berechnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren in Deutschland bildet. Das Honorar richtet sich nach:

- **Anrechenbaren Kosten** des Bauvorhabens
- **Honorarzone** (I bis V, je nach Schwierigkeitsgrad)
- **Leistungsphasen** (1 bis 9: von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung)

Seit dem EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 sind verbindliche Mindest- und Höchstsätze europarechtlich nicht mehr zwingend. Die HOAI dient jedoch weiterhin als wichtige Kalkulationsgrundlage. Streitigkeiten über Architektenhonorare sollten anwaltlich geklärt werden.

### Kann ich bei Bauverzögerung Schadensersatz verlangen?

Ja. Wenn ein Bauunternehmen vereinbarte Fertigstellungstermine nicht einhält und dafür verantwortlich ist, entstehen **Schadensersatzansprüche**. Voraussetzungen:

- Ein verbindlicher Fertigstellungstermin muss vertraglich vereinbart sein.
- Der Verzug muss vom Unternehmer zu vertreten sein (keine höhere Gewalt, kein Auftragnehmer-Verschulden).
- Der Bauherr muss den Schaden (z. B. Mehrmiete, Finanzierungskosten) nachweisen.

Vertragsstrafen sind bei Bauverzug häufig vereinbart, aber nur dann wirksam, wenn sie klar und angemessen formuliert sind. Eine anwaltliche Prüfung empfiehlt sich, bevor Vertragsstrafen einbehalten werden.

### Was ist ein Nachtrag beim Bau und wann muss ich ihn bezahlen?

Ein **Nachtrag** ist eine Leistung, die über den ursprünglichen Bauvertrag hinausgeht – weil der Auftraggeber zusätzliche Arbeiten anordnet oder sich Umstände geändert haben. Grundsatz: Wer Mehrleistungen bestellt, muss sie auch vergüten.

Voraussetzungen für einen berechtigten Nachtrag:

- Die Leistung war im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten.
- Der Auftraggeber hat die geänderte/zusätzliche Leistung ausdrücklich oder konkludent angeordnet.
- Der Auftragnehmer hat den Nachtrag rechtzeitig angezeigt (nach VOB/B § 2).

Viele Nachtragskonflikte entstehen, weil Leistungsgrenzen im Vertrag unklar definiert sind. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung von Anfang an ist der beste Schutz.

### Wie läuft ein Baurechtsstreit vor Gericht ab?

Baurechtsstreitigkeiten werden vor den **Zivilgerichten** (Amts- oder Landgericht je nach Streitwert) geführt. Der Ablauf:

- Einreichung der Klageschrift durch den Anwalt
- Klageerwiderung des Gegners
- Oft: Einholung eines **gerichtlichen Sachverständigengutachtens** (Bausachverständiger)
- Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
- Urteil oder Vergleich

Bauprozesse dauern oft 1–3 Jahre und sind kostenintensiv. Alternative: Das **Bauschiedsgericht** bei Jansen Rossbach bietet eine schnellere und häufig günstigere außergerichtliche Lösung unter Leitung von Dr. Armin Rossbach.

### Was ist das Bauschiedsgericht und wann ist es sinnvoll?

Das **Bauschiedsgericht** ist ein privatrechtliches Schiedsverfahren als Alternative zum staatlichen Gericht. Die Kanzlei Jansen Rossbach bietet diesen Service an – Dr. Armin Rossbach ist als Schlichter und Schiedsrichter erfahren.

Vorteile gegenüber einem ordentlichen Gerichtsverfahren:

- Deutlich **kürzere Verfahrensdauer**
- Vertraulichkeit (keine öffentliche Verhandlung)
- Fachkundige Schiedsrichter mit Baukenntnissen
- Flexible Verfahrensgestaltung
- Schiedsspruch ist vollstreckbar

Mehr Informationen: [Bauschiedsgericht der Kanzlei Jansen Rossbach](https://jansen-rossbach.de/service/bauschiedsgericht)

## Über Jansen Rossbach

Jansen Rossbach Rechtsanwälte PartmbB ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Friedrichstraße 71, 56564 Neuwied, Rheinland-Pfalz. Im Bereich Bau- und Architektenrecht berät und vertritt die Kanzlei Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen in Fragen zu Baumängeln und Gewährleistung (§ 634 BGB), Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Architektenhonorar (HOAI), Architektenhaftung, Nachtragsmanagement und Bauverzögerung. Zuständige Ansprechpartner sind Florian Kopper, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (zugelassen seit 2012), sowie Dr. Armin Rossbach, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, anerkannter Schlichter und Schiedsrichter für Bausachen. Die Kanzlei betreibt ein eigenes Bauschiedsgericht als außergerichtliche Alternative zu Gerichtsverfahren und richtet jährlich die Neuwieder Baurechtstage als Fortbildungsveranstaltung aus. Betreut werden Mandanten aus Neuwied, Koblenz und der Region Rheinland-Pfalz.

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