Arbeitsrecht Neuwied – Ihr Fachanwalt bei Kündigung und Abmahnung

Sie haben eine Kündigung erhalten, eine Abmahnung bekommen oder möchten Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht helfen wir Ihnen schnell und kompetent – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was macht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Symbolbild: Brille und Stift auf einem Arbeitsvertrag liegend

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Neuwied vertreten wir Ihre Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis. Egal ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Streit über das Arbeitszeugnis – wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten aus Neuwied, Koblenz, Andernach, Bad Hönningen Schwerpunktmäßig in der der gesamten Region Rheinland-Pfalz, aber auch bundesweit. Zumeist  treten wir vor dem Arbeitsgericht Koblenz sowie dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und allen weiteren Instanzen .

Ihre Ansprechpartner

Christoph Pinkemeyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator
Fachanwalt für Familienrecht

WICHTIG BEI KÜNDIGUNG: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – auch wenn sie rechtlich fehlerhaft war. Rufen Sie uns sofort an: 02631/917-216.

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sollten Sie insbesondere in diesen Situationen einschalten:

Bei Kündigung

Besonders wenn das Kündigungs-schutzgesetz gilt – also nach 6 Monaten der Beschäftigung in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 10 Mitarbeitern. Wir prüfen die Kündigung auf rechtliche Fehler, legen fristgerecht Kündigungsschutzklage ein und verhandeln eine bestmögliche Abfindung. Aber auch in sogenannten Kleinbetrieben, also wenn weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden, ist eine Kündigung häufig unwirksam, weil etwa zwingende Formvorschriften nicht eingehalten oder Fristen falsch berechnet wurden.

Tipp: Beauftragen Sie uns innerhalb der ersten Tage, damit alle Fristen gewahrt bleiben und auch die gesetzlichen Formvorschriften geprüft werden können.

Bei Abmahnung oder Aufhebungsvertrag

Eine unbegründete Abmahnung kann die Grundlage für eine spätere Kündigung legen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und setzen die Entfernung aus der Personalakte durch, wenn sie fehlerhaft ist. Beim Aufhebungsvertrag verhandeln wir bessere Konditionen, bevor Sie unterschreiben.

Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Prüfung.

Bei Streit über Vergütung oder Zeugnis

Wenn Ihr Arbeitgeber Überstunden nicht auszahlt, Urlaub verweigert oder ein schlechtes Zeugnis ausstellt, vertreten wir Ihre Ansprüche außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Bei Mutterschutz, Elternzeit oder Diskriminierung im Arbeitsverhältnis stehen wir ebenfalls an Ihrer Seite.

Für Mandanten aus Neuwied und Umgebung: Wir kennen die örtliche Arbeitsgerichtsbarkeit und die typischen Streitfragen regionaler Unternehmen und Betriebe. Als Mediator bietet Christoph Pinkemeyer darüber hinaus die Möglichkeit, Arbeitskonflikte schnell, kostengünstig und nachhaltig außergerichtlich zu lösen.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Neuwied decken wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts ab – vom Kündigungsschutz über Abfindungen bis zu Abmahnungen.

1. Kündigungsschutz – Ihre Rechte bei einer Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir sofort, ob die Kündigung form- und fristgerecht ausgesprochen wurde und ob ein anerkannter Kündigungsgrund vorliegt. Typische Fehler des Arbeitgebers sind:

  • Formfehler: Kündigung nicht schriftlich, fehlendes Original, falsche Unterschrift
  • Fehlende Betriebsratsbeteiligung: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor der Kündigung angehört werden und zutreffend über den maßgeblichen Kündigungssachverhalt informiert werden.
  • Mangelhafter Kündigungsgrund: Bei betriebsbedingten Kündigungen muss die Sozialauswahl korrekt durchgeführt werden. Die verhaltensbedingten Kündigungen bedarf es in der Regel einer vorherigen Abmahnung. Auch bei personenbedingten Kündigungen, meist eine krankheitsbedingte Kündigung sind fest Regeln einzuhalten, zu Beispiel die vorherige Durchführung eine betrieblichen Eingliederungsmanagements.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte und Eltern in Elternzeit genießen in der Regel erhöhten Schutz, in Rheinland-Pfalz sogar Gemeinderatsmitglieder.

Unser Vorgehen: Wir legen innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage ein und verhandeln parallel mit dem Arbeitgeber. In vielen Fällen erreichen wir einen Vergleich mit Abfindung, ohne dass ein Gerichtsurteil nötig wird.

2. Abfindung – So verhandeln Sie das Maximum heraus

Eine Abfindung ist in Deutschland nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis in vielen Fällen erreichbar. Wir verhandeln Ihre Abfindung in folgenden Situationen:

  • Betriebsbedingte Kündigung mit Angebot nach § 1a KSchG
  • Gerichtlicher Vergleich im Kündigungsschutzverfahren
  • Außergerichtliche Einigung vor Klageerhebung
  • Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers

Die übliche Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr) ist nur ein Ausgangspunkt. Mit Erfahrung in der Verhandlung und Kenntnis der Rechtsprechung lassen sich häufig deutlich höhere Abfindungen erzielen. Entscheidend ist wir offensichtlich wirksam oder unwirksam die Kündigung ist. Mit einer Erfahrung von 25 Jahren können wir dieses sogenannte Prozessrisiko professionell einschätzen.

3. Abmahnung – Unberechtigte Rügen aus der Akte entfernen

Wir prüfen jede Abmahnung auf:

  • Inhaltliche Richtigkeit: Stimmt der geschilderte Sachverhalt?
  • Verhältnismäßigkeit: War die Reaktion des Arbeitgebers angemessen?
  • Formale Anforderungen: Enthält die Abmahnung alle notwendigen Bestandteile?

Ist die Abmahnung fehlerhaft, setzen wir ihre Entfernung aus der Personalakte durch – und verhindern so, dass sie als Grundlage für eine spätere Kündigung dient.

4. Arbeitszeugnis – Ihr Recht auf ein faires Zeugnis

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis. Die Zeugnissprache ist mit versteckten Codes durchzogen – wir lesen zwischen den Zeilen:

  • „stets zur vollen Zufriedenheit" → Note 2 (sehr gut)
  • „zur vollen Zufriedenheit" → Note 3 (befriedigend)
  • „zur Zufriedenheit" → Note 4 (ausreichend)
  • Fehlende Schlussformel kann ein verstecktes Warnsignal sein

Bei einem schlechten oder unvollständigen Zeugnis fordern wir Berichtigung und setzen sie notfalls gerichtlich durch. Manchmal ist ein Zeugnis auch deutlich zu gut geschrieben, auch hier versuchen Arbeitgeber gerne, ein falsches Warnsignal zu setzen.

5. Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen

Wir beraten auch Arbeitgeber und Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Vorbereitung von Kündigungen, der Erstellung von Abmahnungen sowie im Bereich Betriebsvereinbarungen und Tarifrecht. Als Mediator kann Christoph Pinkemeyer Konflikte im Betrieb ohne Gerichtsverfahren lösen.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach dem Erhalt einer Kündigung müssen Sie sofort handeln: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – egal ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Suchen Sie deshalb innerhalb von wenigen Tagen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Bei Jansen Rossbach Rechtsanwälte in Neuwied erreichen Sie Fachanwalt Christoph Pinkemeyer unter 02631/917-216.

Wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht automatisch. Eine Abfindung ist typischerweise möglich bei:

  • Betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG, wenn Sie auf Klage verzichten)
  • Gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage
  • Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Die Höhe richtet sich häufig nach der Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in Verhandlungen deutlich mehr heraushandeln.

Was ist eine Abmahnung und was kann ich dagegen tun?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Verwarnung des Arbeitgebers, die ein konkretes Fehlverhalten rügt und die Konsequenz einer Kündigung androht. Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben.

Ist die Abmahnung inhaltlich unzutreffend, unverhältnismäßig oder formal fehlerhaft, kann sie arbeitsrechtlich angefochten und aus der Personalakte entfernt werden. Wenden Sie sich bei einer Abmahnung an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – eine unberechtigte Abmahnung kann spätere Kündigungen vorbereiten.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz – und ab wann bin ich geschützt?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Arbeitnehmer, die

  • länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind, und
  • in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) tätig sind. Hier wird nicht zwingend nach „Köpfen“ gerechnet sondern unter Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter. Häufig steht also noch nicht abschließend fest ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Wir prüfen dies für Sie sorgfältig.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund nachweisen: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Ohne Kündigungsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ohne Begründung kündigen – die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten jedoch immer, ebenso die Formvorschriften. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden, ansonsten ist diese unwirksam.

Kann ich als Schwangere oder werdende Mutter gekündigt werden?

Grundsätzlich nein. Schwangere und Mütter bis 4 Monate nach der Entbindung genießen besonderen Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG). Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur in absoluten Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Behörde möglich.

Wichtig: Der Schutz gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt war – sofern sie unverzüglich mitgeteilt wird. Kontaktieren Sie bei einer Kündigung während der Schwangerschaft sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Was muss ein gutes Arbeitszeugnis enthalten – und was kann ich bei einem schlechten Zeugnis tun?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss enthalten: Person, Beschäftigungsdauer, Aufgaben, Leistungen und soziales Verhalten – in wohlwollender, wahrheitsgemäßer Form. Die Zeugnissprache verwendet Codes:

  • „stets zur vollen Zufriedenheit" → Note 2 (sehr gut)
  • „zur vollen Zufriedenheit" → Note 3 (befriedigend)
  • „zur Zufriedenheit" → Note 4 (ausreichend)

Bei einem schlechten oder unvollständigen Zeugnis haben Sie Anspruch auf Berichtigung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das Zeugnis analysieren und die Korrektur durchsetzen.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich fast immer, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt – also nach 6 Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern. Selbst wenn Sie nicht weiterbeschäftigt werden möchten, erzwingt die Klage häufig eine deutlich höhere Abfindung.

Statistisch enden rund 75 % aller Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich. Die 3-Wochen-Frist ist dabei absolut entscheidend: Nur wenn Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung klagen, bleiben alle Optionen offen.

Können Überstunden verfallen – und kann ich Auszahlung verlangen?

Ob und wann Überstunden verfallen, hängt vom Arbeitsvertrag, einem möglichen Tarifvertrag und der gesetzlichen Verjährungsfrist ab. Grundsätzlich gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von 3 oder 6 Monaten – diese sind nur wirksam, wenn sie klar und transparent formuliert sind. Sind keine wirksamen Verfallsklauseln vereinbart, können Überstunden abgebaut oder ausbezahlt werden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihren Vertrag und klärt, welche Ansprüche noch geltend gemacht werden können.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; sie verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit bis auf 7 Monate (§ 622 BGB).

Die außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht – z. B. bei Diebstahl, schwerer Beleidigung oder beharrlicher Arbeitsverweigerung. Sie muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht – und wer zahlt die Kosten?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert meist 3 Bruttomonatsgehälter. Das ist aber nicht der Betrag, der zu zahlen ist, vielmehr ermittelt man aus diesem Wert eine Gebühr, die der Höhe nach gestaffelt ist. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, trägt in der Regel nur eine Selbstbeteiligung.

Wichtig: Vor dem Arbeitsgericht im ersten Rechtszug trägt in Deutschland jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das Kostenrisiko ist damit begrenzt. Erst ab der zweiten Instanz, also vor dem Landesarbeitsgericht oder dem Bundesarbeitsgericht werden die Kosten gequotelt.

Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation erreichen Sie Rechtsanwalt Christoph Pinkemeyer unter 02631/917-216.

Über Jansen Rossbach

Jansen Rossbach Rechtsanwälte PartmbB ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Friedrichstraße 71, 56564 Neuwied, Rheinland-Pfalz. Im Bereich Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen, Abmahnungsstreitigkeiten und Arbeitszeugnis-Angelegenheiten. Zuständiger Ansprechpartner ist Christoph Pinkemeyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zugelassener Mediator. Die Kanzlei tritt regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Koblenz sowie dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz auf und betreut Mandanten aus Neuwied, Koblenz, Andernach, Bad Hönningen und der gesamten Region Rheinland-Pfalz sowie bundesweit.

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