Verkehrsrecht Neuwied – Ihr Fachanwalt bei Unfall, Bußgeld und Führerschein

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Neuwied, Koblenz oder Umgebung? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihr Führerschein ist in Gefahr? Als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung helfen wir Ihnen schnell und kompetent – bei voller Haftung muss die gegnerische Versicherung die hier anfallenden Kosten übernehmen.

Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Symbolbild: Autos im Stau.

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht in Neuwied vertreten wir Ihre Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr. Egal ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen und Ihre Mobilität erhalten bleibt.

Unsere Kanzlei vertritt mit mehreren Sachbearbeitern Mandanten aus Neuwied und Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesgebiet vor allen örtlichen und überörtlichen Instanzen.

Ihre Ansprechpartner

Michael Proca

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
ADAC-Vertragsanwalt

Lasse Jonek

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Stefanie Spurzem

Anwaltliche Schwerpunkte: Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht.

WICHTIG FÜR UNFALLGESCHÄDIGTE: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle unsere Anwaltskosten. Sie haben kein finanzielles Risiko und erhalten trotzdem professionelle rechtliche Unterstützung vom ersten Tag an.

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sollten Sie insbesondere bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden und bei Gefahr von Führerscheinentzug einschalten.

Nach Verkehrsunfällen

Besonders bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Wir sichern Beweise, kommunizieren mit der Versicherung und setzen uns dafür ein, dass Sie vollständigen Schadensersatz erhalten – inklusive Schmerzensgeld, Mietwagenkosten und Wertminderung.

TIPP: Beauftragen Sie uns noch am Unfalltag, damit wir sofort alle wichtigen Beweise sichern können.

Bei Bußgeldbescheiden

Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, besonders bei Geschwindigkeits-überschreitung über 20 km/h, Rotlichtverstößen, Abstandsvergehen oder Handy am Steuer. Wir prüfen den Bescheid auf Fehler und legen Einspruch ein, wenn Erfolgsaussichten bestehen.

WICHTIG: Sie haben ab Zustellung nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch!

Bei Führerschein-Gefahr

Wenn Ihnen ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug droht, bei drohenden Punkten in Flensburg, Alkohol- oder Drogendelikten am Steuer, oder wenn Ihre berufliche Existenz vom Führerschein abhängt.

In den meisten Fällen können wir Fahrverbote abwenden oder verschieben.

Für Mandanten aus Neuwied und Umgebung: Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten, die Unfallschwerpunkte auf den Autobahnen A3, A48 und A61 sowie den Bundesstraßen B9, B42 und B256, die Blitzerstandorte in Neuwied, Andernach, Koblenz und Umgebung sowie die Rechtsprechung hiesiger Amtsgerichte und des Landgerichts und Oberlandesgerichts Koblenz aus langjähriger Erfahrung.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht in Neuwied decken wir das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab – von der Unfallregulierung über Bußgeldverfahren bis zum Führerscheinrecht.

Ob Sie nach einem Verkehrsunfall vollständigen Schadensersatz durchsetzen wollen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten oder Ihr Führerschein in Gefahr ist: Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und erfolgsorientiert. Als ADAC-Vertragsanwälte betreuen wir Mandanten aus Neuwied, Koblenz, Andernach und der gesamten Region – vor Gericht und bei außergerichtlichen Einigungen.

1. Unfallregulierung – Schnell zu Ihrem Recht nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall regulieren wir für Sie alle Schadensansprüche
gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir setzen uns für die Erstattung der folgenden Positionen für Sie ein:

  • Vollständigen Schadensersatz: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
    bei Totalschaden
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die gesamte Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
  • Wertminderung: Bei beschädigten Fahrzeugen mindert sich der Wiederverkaufswert – das muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen
  • Schmerzensgeld: Bei Verletzungen, z.B. Frakturen oder HWS-Distorsion
  • Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Unfall arbeitsunfähig sind
  • Sachverständigenkosten: Die Kosten für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs

UNSER SERVICE:
In einer Vielzahl aller Fälle erreichen wir eine außergerichtliche Einigung. In vielen Fällen erhalten Sie oft bereits nach wenigen Tagen oder Wochen Ihr Geld.

2. Bußgeldverfahren - Einspruch gegen ungerechtfertigte Bescheide

Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler. Wir prüfen Ihren Bescheid genau und legen bei guten Erfolgsaussichten Einspruch ein. Besonders erfolgreich
sind wir bei:

  • Blitzer-Messungen mit technischen Fehlern (falsche Eichung, Abstandsfehler)
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Formfehlern im Bußgeldbescheid (falsche Zustellung etc.)
  • Unklare Fahreridentifikation (Wer saß am Steuer?)
  • Verjährungsfristen

ERFOLGSQUOTE:
In einer Vielzahl der Fälle, in denen wir Einspruch einlegen, wird das Verfahren eingestellt, das Fahrverbot erfolgreich bekämpft oder das Bußgeld deutlich reduziert. Bei Freispruch zahlt die Staatskasse alle Kosten.

3. Führerscheinrecht - Ihren Führerschein behalten oder zurückbekommen

Ihr Führerschein ist in Gefahr? Wir kämpfen dafür, dass Sie mobil bleiben.

Unsere Erfolge:

  • Fahrverbote verschieben: Aufschub bei wichtigen Terminen möglich
  • Fahrverbote umwandeln: In Einzelfällen in höhere Geldstrafe umwandeln lassen
  • Punkte abbauen: Beratung zu Punkteabbau-Seminaren
  • MPU vermeiden: In manchen Fällen durch geschickte Verfahrensführung möglich
  • Fahrerlaubnis zurückholen: Nach Entzug schnellstmöglich Neuerteilung erwirken

FÜR BERUFSKRAFTFAHRER BESONDERS WICHTIG:
Wenn Ihre berufliche Existenz vom Führerschein abhängt (Lkw-Fahrer, Taxifahrer, Außendienstmitarbeiter), haben wir besonders gute Argumente für Härtefallregelungen.

4. Verkehrsstrafrecht - Verteidigung vor Gericht

Bei schweren Verkehrsverstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Strafverfahren. Wir verteidigen Sie zum Beispiel bei:

  • Trunkenheit am Steuer (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen)
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung im Straßenverkehr

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht und erfahrene Strafverteidiger kennen wir beide Rechtsgebiete perfekt und verteidigen Sie kompetent vor den Amts- und Landgerichten und ggfs. in der Berufung oder Revision.

5. Versicherungsrecht - Streit mit der Versicherung

Wenn Ihre eigene Versicherung nicht zahlen will oder die gegnerische Versicherung zu niedrige Angebote macht, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Typische Fälle:

  • Kaskoversicherung verweigert Zahlung bei Totalschaden
  • Versicherung kürzt Reparaturkosten oder Mietwagenkosten willkürlich
  • Streit über Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs
  • Versicherung bestreitet Ihre Fahrfähigkeit nach Unfall

VERKEHRSRECHT IN NEUWIED, KOBLENZ UND UMGEBUNG

Als Anwaltskanzlei in Neuwied kennen wir die lokalen Besonderheiten unserer Region:

UNFALLSCHWERPUNKTE und BLITZER-STANDORTE:

  • A3, A48 und A 61
  • B9, B42 und B256
  • Stadtgebiete von Neuwied, Koblenz, Andernach und dem nördlichen Rheinland-Pfalz

ZUSTÄNDIGE GERICHTE:

  • Amtsgericht Neuwied (Strafsachen, Bußgeldsachen, Schadensersatz)
  • Landgericht Koblenz (erste Instanz oder Berufung)
  • Oberlandesgericht Koblenz (Berufung oder Revision)

POLIZEIDIREKTION und POLIZEIINSPEKTIONEN:

Neuwied, Koblenz, Andernach – wir kennen die örtlichen Abläufe

Wir vertreten Mandanten aus:
Neuwied, Koblenz, Andernach, Bad Hönningen, Bendorf, Vallendar, Mülheim-Kärlich, Weißenthurm, Dierdorf, Asbach, Linz am Rhein, Bad Breisig, Remagen, Sinzig, den
umliegenden Gemeinden.

Gerne sind wir auch bundesweit für Mandanten im Einsatz.

Kanzlei

Jansen Rossbach Rechtsanwälte PartmbB
Friedrichstraße 71
56564 Neuwied
02631 / 9172-0
kanzlei@jansen-rossbach.de

Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
9:00–12:30 Uhr
13:30–17:00 Uhr
Freitag
9:00–12:30 Uhr
13:30–15:00 Uhr