Verkehrsrecht Neuwied – Ihr Fachanwalt bei Unfall, Bußgeld und Führerschein
Sie hatten einen Verkehrsunfall in Neuwied, Koblenz oder Umgebung? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihr Führerschein ist in Gefahr? Als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung helfen wir Ihnen schnell und kompetent – bei voller Haftung muss die gegnerische Versicherung die hier anfallenden Kosten übernehmen.
Was macht ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht in Neuwied vertreten wir Ihre Interessen in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um den Straßenverkehr. Egal ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen und Ihre Mobilität erhalten bleibt.
Unsere Kanzlei vertritt mit mehreren Sachbearbeitern Mandanten aus Neuwied und Rheinland-Pfalz sowie dem Bundesgebiet vor allen örtlichen und überörtlichen Instanzen.
Ihre Ansprechpartner
Michael Proca
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Lasse Jonek
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Stefanie Spurzem
Anwaltliche Schwerpunkte: Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht.
Wann brauche ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sollten Sie insbesondere bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden und bei Gefahr von Führerscheinentzug einschalten.
Nach Verkehrsunfällen
Besonders bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder wenn die Schuldfrage unklar ist. Wir sichern Beweise, kommunizieren mit der Versicherung und setzen uns dafür ein, dass Sie vollständigen Schadensersatz erhalten – inklusive Schmerzensgeld, Mietwagenkosten und Wertminderung.
TIPP: Beauftragen Sie uns noch am Unfalltag, damit wir sofort alle wichtigen Beweise sichern können.
Bei Bußgeldbescheiden
Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, besonders bei Geschwindigkeits-überschreitung über 20 km/h, Rotlichtverstößen, Abstandsvergehen oder Handy am Steuer. Wir prüfen den Bescheid auf Fehler und legen Einspruch ein, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
WICHTIG: Sie haben ab Zustellung nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch!
Bei Führerschein-Gefahr
Wenn Ihnen ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug droht, bei drohenden Punkten in Flensburg, Alkohol- oder Drogendelikten am Steuer, oder wenn Ihre berufliche Existenz vom Führerschein abhängt.
In den meisten Fällen können wir Fahrverbote abwenden oder verschieben.
Für Mandanten aus Neuwied und Umgebung: Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten, die Unfallschwerpunkte auf den Autobahnen A3, A48 und A61 sowie den Bundesstraßen B9, B42 und B256, die Blitzerstandorte in Neuwied, Andernach, Koblenz und Umgebung sowie die Rechtsprechung hiesiger Amtsgerichte und des Landgerichts und Oberlandesgerichts Koblenz aus langjähriger Erfahrung.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht in Neuwied decken wir das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab – von der Unfallregulierung über Bußgeldverfahren bis zum Führerscheinrecht.
Ob Sie nach einem Verkehrsunfall vollständigen Schadensersatz durchsetzen wollen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchten oder Ihr Führerschein in Gefahr ist: Wir vertreten Ihre Interessen kompetent und erfolgsorientiert. Als ADAC-Vertragsanwälte betreuen wir Mandanten aus Neuwied, Koblenz, Andernach und der gesamten Region – vor Gericht und bei außergerichtlichen Einigungen.
1. Unfallregulierung – Schnell zu Ihrem Recht nach einem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall regulieren wir für Sie alle Schadensansprüche
gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir setzen uns für die Erstattung der folgenden Positionen für Sie ein:
- Vollständigen Schadensersatz: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
bei Totalschaden - Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung: Für die gesamte Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
- Wertminderung: Bei beschädigten Fahrzeugen mindert sich der Wiederverkaufswert – das muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen
- Schmerzensgeld: Bei Verletzungen, z.B. Frakturen oder HWS-Distorsion
- Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Unfall arbeitsunfähig sind
- Sachverständigenkosten: Die Kosten für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs
UNSER SERVICE:
In einer Vielzahl aller Fälle erreichen wir eine außergerichtliche Einigung. In vielen Fällen erhalten Sie oft bereits nach wenigen Tagen oder Wochen Ihr Geld.
2. Bußgeldverfahren - Einspruch gegen ungerechtfertigte Bescheide
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler. Wir prüfen Ihren Bescheid genau und legen bei guten Erfolgsaussichten Einspruch ein. Besonders erfolgreich
sind wir bei:
- Blitzer-Messungen mit technischen Fehlern (falsche Eichung, Abstandsfehler)
- Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
- Formfehlern im Bußgeldbescheid (falsche Zustellung etc.)
- Unklare Fahreridentifikation (Wer saß am Steuer?)
- Verjährungsfristen
ERFOLGSQUOTE:
In einer Vielzahl der Fälle, in denen wir Einspruch einlegen, wird das Verfahren eingestellt, das Fahrverbot erfolgreich bekämpft oder das Bußgeld deutlich reduziert. Bei Freispruch zahlt die Staatskasse alle Kosten.
3. Führerscheinrecht - Ihren Führerschein behalten oder zurückbekommen
Ihr Führerschein ist in Gefahr? Wir kämpfen dafür, dass Sie mobil bleiben.
Unsere Erfolge:
- Fahrverbote verschieben: Aufschub bei wichtigen Terminen möglich
- Fahrverbote umwandeln: In Einzelfällen in höhere Geldstrafe umwandeln lassen
- Punkte abbauen: Beratung zu Punkteabbau-Seminaren
- MPU vermeiden: In manchen Fällen durch geschickte Verfahrensführung möglich
- Fahrerlaubnis zurückholen: Nach Entzug schnellstmöglich Neuerteilung erwirken
FÜR BERUFSKRAFTFAHRER BESONDERS WICHTIG:
Wenn Ihre berufliche Existenz vom Führerschein abhängt (Lkw-Fahrer, Taxifahrer, Außendienstmitarbeiter), haben wir besonders gute Argumente für Härtefallregelungen.
4. Verkehrsstrafrecht - Verteidigung vor Gericht
Bei schweren Verkehrsverstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Strafverfahren. Wir verteidigen Sie zum Beispiel bei:
- Trunkenheit am Steuer (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen)
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung im Straßenverkehr
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht und erfahrene Strafverteidiger kennen wir beide Rechtsgebiete perfekt und verteidigen Sie kompetent vor den Amts- und Landgerichten und ggfs. in der Berufung oder Revision.
5. Versicherungsrecht - Streit mit der Versicherung
Wenn Ihre eigene Versicherung nicht zahlen will oder die gegnerische Versicherung zu niedrige Angebote macht, setzen wir Ihre Ansprüche durch. Typische Fälle:
- Kaskoversicherung verweigert Zahlung bei Totalschaden
- Versicherung kürzt Reparaturkosten oder Mietwagenkosten willkürlich
- Streit über Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeugs
- Versicherung bestreitet Ihre Fahrfähigkeit nach Unfall
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht
Was kostet mich ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlen Sie keinen Cent aus eigener Tasche. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt alle Anwaltskosten vollständig – inklusive Mehrwertsteuer. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Bei einem mitverschuldeten Unfall werden die Kosten anteilig nach Verschuldensquote aufgeteilt.
Wichtig: Beauftragen Sie uns noch am Unfalltag, damit wir sofort alle Beweise sichern und Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie unser Online-Schadenformular. Erste telefonische Beratung für Unfallgeschädigte in Neuwied und Umgebung: 02631 / 9172-0
Wann brauche ich unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sollten Sie einschalten bei:
- Verkehrsunfällen mit Personenschaden oder Sachschaden
- Drohendem Führerscheinentzug oder Fahrverbot
- 4 oder mehr Punkten in Flensburg
- Alkohol-/Drogendelikten am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstößen
- Verwendung des Mobilfunktelefons während der Fahrt
- Streitiger Schuldfrage nach einem Unfall
- Ablehnung der Versicherung zur Schadensregulierung
Als ADAC-Vertragsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Sie in Neuwied, Koblenz und vor allen Gerichten in Rheinland-Pfalz und auch bundesweit.
Wie schnell verliere ich meinen Führerschein?
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen in folgenden Fällen entzogen:
Sofortiger Entzug:
- Ab 1,1 Promille Alkohol (oder ab 0,3 Promille, wenn es einen Unfall gegeben hat)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
- Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr
Bei 8 Punkten in Flensburg:
- Automatischer Entzug der Fahrerlaubnis
- Neuerteilung frühestens nach 6 Monaten
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich
Fahrverbot (1–3 Monate):
- Geschwindigkeitsüberschreitung: 31+ km/h innerorts, 41+ km/h außerorts
- Rotlichtverstoß über 1 Sekunde
- Rotlichtverstoß mit Verkehrsunfall
- Linksabbiegen und Verursachen eines Verkehrsunfalles
- Abstandsverstoß auf der Autobahn
- Handy am Steuer (beim zweiten Mal)
Unsere Erfolgsquote: In über 30 % der Fälle können wir Fahrverbote abwenden, meist folgt jedoch eine Erhöhung der Geldbuße.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch lohnt sich besonders in diesen Fällen:
Hohe Erfolgsaussichten bei:
- Formfehlern im Bußgeldbescheid (ca. 15 % aller Bescheide fehlerhaft)
- Messfehler bei Blitzer-Aufnahmen (falsche Eichung, Abstandsfehler)
- Unklare Tatzeit oder Fahreridentifikation
- Sie stehen kurz vor dem Fahrverbot oder 8 Punkten
- Berufliche Existenz hängt vom Führerschein ab (Berufskraftfahrer)
Statistik: Etwa 40 % aller Bußgeldverfahren, in denen wir Einspruch einlegen, werden eingestellt oder deutlich reduziert. Die Kosten trägt bei Erfolg häufig die Staatskasse.
Frist beachten: Sie haben nur 2 Wochen ab Zustellung Zeit für den Einspruch. Kontaktieren Sie uns sofort unter 02631 / 9172-0.
Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
Bei einem Auffahrunfall gilt grundsätzlich der Anscheinsbeweis, dass der Auffahrende schuld ist. Dies gilt in etwa 90 % aller Fälle.
Ausnahmen, bei denen Mitverschulden möglich ist:
- Grundloses Bremsen ohne erkennbaren Grund
- Defekte Bremslichter beim Vordermann
- Rückwärtsfahren des Vordermanns
- Provoziertes Auffahren (Bremsen-Test)
Was Sie nach einem Auffahrunfall erhalten:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
- Mietwagenkosten während der Reparatur oder Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld bei Verletzungen (z. B. HWS-Distorsion: 300,00 € – 1.000,00€)
- Unsere Anwaltskosten
Wichtig: Unterschreiben Sie keine Anerkenntnis-Erklärung am Unfallort. Dokumentieren Sie alles mit Fotos und fordern Sie Zeugen an.
Wie lange dauert eine Unfallregulierung?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab:
Einfache Fälle (klare Schuldfrage, nur Sachschaden):
- 2–4 Wochen bis zur vollständigen Auszahlung
- Bei Nutzung unserer Unfallregulierung-Online: bereits nach 1–2 Wochen erste Zahlung
Komplexe Fälle (streitige Schuldfrage, Personenschaden):
- 3–6 Monate bei außergerichtlicher Einigung
- 12–24 Monate bei Gerichtsverfahren
So beschleunigen wir den Prozess:
- Sofortige Beweissicherung am Unfalltag
- Direkte Kommunikation mit Versicherungen
- Professionelle Schadensaufstellung
Tipp: In 65 % unserer Fälle erreichen wir eine außergerichtliche Einigung und damit eine deutlich schnellere Auszahlung.
Bekomme ich nach einem Unfall einen Mietwagen bezahlt?
Ja, bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen – und zwar in vergleichbarer Kategorie zu Ihrem beschädigten Fahrzeug.
Anspruchsdauer:
- Bei Reparatur: Für die Dauer der Reparatur (übliche Werkstattauslastung)
- Bei Totalschaden: 2–3 Wochen Wiederbeschaffungszeit
Wichtige Regeln:
- Mieten Sie innerhalb von 2–3 Tagen nach dem Unfall
- Wählen Sie ein vergleichbares Fahrzeug (keine Luxusklasse bei Kleinwagen)
- Heben Sie alle Belege auf
- Die gegnerische Versicherung zahlt direkt an die Mietwagenfirma
- Alternativ zum Mietwagen kann ich Nutzungsausfallentschädigung vom Versicherer verlangen. Je Kalendertag zwischen 23,00 € und 175,00 €
Achtung: Versicherungen versuchen oft, die Mietdauer zu kürzen. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – im Raum Neuwied, Koblenz, Rheinland-Pfalz und auch bundesweit.
Was passiert, wenn ich ein Fahrverbot nicht antreten kann?
Ein rechtskräftiges Fahrverbot müssen Sie grundsätzlich antreten. Aber: Es gibt legale Möglichkeiten zur Verschiebung oder Umwandlung.
Verschiebung des Fahrtantritts:
- Auf Antrag bis zu 4 Monate Aufschub möglich
- Einlegung von Rechtsmitteln
- Beschränkung auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen
Umwandlung in höhere Geldstrafe:
- In Einzelfällen möglich bei besonderer Härte
- Beispiel: selbstständiger Außendienstmitarbeiter, Pflegedienst
- Erhöhung der Geldbuße – meist Verdoppelung
Nicht-Antreten des Fahrverbotes bedeutet:
- Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
- Verlängerung der Sperrfrist
Unser Service: Wir beantragen für Sie rechtzeitig den Aufschub und prüfen Umwandlungsmöglichkeiten. Erfolgsquote: über 30 %.
Wie läuft die Erstberatung ab?
Die Erstberatung bei Jansen Rossbach läuft so ab:
1. Kontaktaufnahme:
- Telefonisch: 02631/9172-0 (Mo.–Do. 9–17 Uhr, Fr 9–15 Uhr)
- Per E-Mail: kanzlei@jansen-rossbach.de
- Über Kontaktformular: www.jansen-rossbach.de/service/kontaktformular
- Persönlich: Friedrichstraße 7, 56564 Neuwied (nach Terminvereinbarung)
2. Telefonische Ersteinschätzung
- Schildern Sie kurz Ihren Fall
- Wir geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung
- Dauer: 10–15 Minuten
- Bei Verkehrsunfällen: Komplett kostenlos, da Versicherung zahlt
3. Persönlicher Beratungstermin:
- Bringen Sie alle Unterlagen mit (Unfallbericht, Bußgeldbescheid, Fotos)
- Detaillierte Analyse Ihres Falls
- Konkrete Handlungsempfehlung
- Transparente Kostenaufstellung
4. Mandatserteilung:
- Nur wenn Sie sich entscheiden
- Bei Unfällen: kein Kostenrisiko für Sie
Gut zu wissen: Als ADAC-Vertragsanwälte haben ADAC-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung. Und Rechtsschutzversicherungen übernehmen für alle übrigen Mandanten die Kosten der Erstberatung – oft ohne Selbstbeteiligung
Kann ich auch bei kleinen Bußgeldern Einspruch einlegen?
Ja, das ist möglich – aber nicht immer sinnvoll. Hier die Entscheidungshilfe:
Einspruch lohnt sich bei kleinen Bußgeldern (unter 100€), wenn:
- Sie kurz vor 8 Punkten stehen (jeder Punkt zählt!)
- Es Ihr erster Verstoß war und Sie auf Verwarnung hoffen
- Offensichtliche Messfehler vorliegen (z.B. Blitzer-Foto zeigt fremdes Fahrzeug)
- Berufliche Konsequenzen drohen (Fahrer bei Versicherung, Polizei, Taxi)
- Sie zu Unrecht beschuldigt werden
Einspruch lohnt sich NICHT, wenn:
- Beweise eindeutig sind (Foto, Zeuge, eigenes Geständnis)
- Bußgeld unter 60€ und keine Punkte
- Nur 1-2 Punkte und Sie haben sonst "saubere Weste"
Kostenrisiko:
- Bei Erfolg: Staatskasse zahlt alle Kosten
- Bei Misserfolg: Sie tragen Ihre Anwaltskosten + Gerichtskosten (ca. 300–800 €), wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht
- Bußgeld wird bei Misserfolg NICHT erhöht
Unsere Empfehlung: Rufen Sie uns an unter 02631 / 9172-0. Wir prüfen kostenlos Ihre Erfolgsaussichten und geben eine ehrliche Einschätzung.
Über Jansen Rossbach
Jansen Rossbach Rechtsanwälte PartmbB ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in der Friedrichstraße 71, 56564 Neuwied, Rheinland-Pfalz. Im Bereich Verkehrsrecht berät und vertritt die Kanzlei Verkehrsteilnehmer und Unternehmen bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und dem Erhalt der Fahrerlaubnis. Zuständige Ansprechpartner sind Michael Proca und Lasse Jonek, beide Fachanwälte für Verkehrsrecht; Michael Proca ist zusätzlich Fachanwalt für Strafrecht und ADAC-Vertragsanwalt. Die Kanzlei tritt regelmäßig vor dem Amtsgericht Neuwied, dem Landgericht Koblenz und dem Oberlandesgericht Koblenz auf und betreut Mandanten aus Neuwied, Koblenz, Andernach, Bad Hönningen und der gesamten Region Rheinland-Pfalz sowie bundesweit. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig.
VERKEHRSRECHT IN NEUWIED, KOBLENZ UND UMGEBUNG
Als Anwaltskanzlei in Neuwied kennen wir die lokalen Besonderheiten unserer Region:
UNFALLSCHWERPUNKTE und BLITZER-STANDORTE:
- A3, A48 und A 61
- B9, B42 und B256
- Stadtgebiete von Neuwied, Koblenz, Andernach und dem nördlichen Rheinland-Pfalz
ZUSTÄNDIGE GERICHTE:
- Amtsgericht Neuwied (Strafsachen, Bußgeldsachen, Schadensersatz)
- Landgericht Koblenz (erste Instanz oder Berufung)
- Oberlandesgericht Koblenz (Berufung oder Revision)
POLIZEIDIREKTION und POLIZEIINSPEKTIONEN:
Neuwied, Koblenz, Andernach – wir kennen die örtlichen Abläufe
Wir vertreten Mandanten aus:
Neuwied, Koblenz, Andernach, Bad Hönningen, Bendorf, Vallendar, Mülheim-Kärlich, Weißenthurm, Dierdorf, Asbach, Linz am Rhein, Bad Breisig, Remagen, Sinzig, den
umliegenden Gemeinden.
Gerne sind wir auch bundesweit für Mandanten im Einsatz.
