Bau- und Architektenrecht – Ihr Spezialist in Neuwied
Florian Kopper ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Jansen Rossbach Rechtsanwälte in Neuwied. Er berät Bauherren, Architekten und Bauunternehmen zu Baumängeln (§ 634 BGB), Bauverträgen nach BGB und VOB/B, Honorarrecht (HOAI) und Architektenhaftung. Die Kanzlei verfügt über ein eigenes Bauschiedsgericht als schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren.
Was ist Bau- und Architektenrecht?

Das Bau- und Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um die Planung, Errichtung und Abrechnung von Bauvorhaben. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen – von der Vertragsgestaltung bis zur Streitbeilegung.
In der Praxis geht es häufig um Baumängel und Gewährleistungsansprüche, um Streitigkeiten über Nachträge und Zusatzkosten, um verzögerte Bauvorhaben oder um die Abrechnung von Architektenleistungen nach der Honorarordnung (HOAI).
Die Kanzlei bietet zudem ein Bauschiedsgericht an – eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Gerichtsverfahren. Dr. Armin Rossbach ist als Fachanwalt und Schlichter/Schiedsrichter für Bausachen erfahren.
Ihre Ansprechpartner
Florian Kopper
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Armin Rossbach
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Schlichter und Schiedsrichter
Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht
Als Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht begleiten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen in allen Phasen eines Bauprojekts – von der Vertragsgestaltung über die Abnahme bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen. Rechtliche Konflikte am Bau entstehen oft schnell und kosten ohne fachkundige Begleitung viel Geld und Zeit. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen frühzeitig zu sichern und Streitigkeiten effizient zu lösen.
Bauvertragsrecht (BGB & VOB/B)
Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen nach BGB-Werkvertragsrecht und VOB/B. Absicherung von Zahlungsansprüchen und Kündigungsrechten.
Seit der Baurechtsreform 2018 gibt es im BGB ein eigenständiges Bauvertragsrecht (§§ 650a ff. BGB). Daneben gilt für viele Bauprojekte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) als vertraglich vereinbartes Regelwerk.
Was regelt die VOB/B?
Die VOB/B enthält detaillierte Vorschriften zu Leistungsumfang, Abnahme, Mängelrechten, Kündigungsrechten und Zahlungsfristen. Sie weicht in wichtigen Punkten vom BGB ab – etwa bei Verjährungsfristen und der Abnahme.
Wann brauche ich einen Anwalt?
Spätestens wenn ein Bauunternehmen Mängel ablehnt, Nachtragsrechnungen strittig sind oder ein Bauherr kündigen möchte, ist anwaltliche Beratung notwendig. Besser: Schon den Bauvertrag vor Unterzeichnung prüfen lassen.
Baumängel & Gewährleistung
Durchsetzung von Mängelansprüchen gegenüber Bauunternehmen: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung und Schadensersatz nach § 634 BGB.
Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet ist. Typische Mängel sind Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden, fehlerhafte Dämmung oder mangelhafte Dachabdichtung.
Welche Ansprüche habe ich bei Baumängeln?
Nach § 634 BGB stehen dem Bauherrn ggf. unter weiteren Voraussetzungen folgende Rechte zu: Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung), Selbstvornahme auf Kosten des Unternehmers, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. Voraussetzung: Der Mangel muss innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt und eine angemessene Frist gesetzt werden.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Bau fünf Jahre ab Abnahme. Nach VOB/B sind es vier Jahre.
Architektenrecht & HOAI
Beratung zu Architektenverträgen, Haftung bei Planungsfehlern und Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Architekten tragen eine hohe Verantwortung: Sie haften für Planungsfehler, Baugenehmigungsfehler, mangelhafte Objektüberwachung und Kostenschätzungsfehler. Gleichzeitig haben sie, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, Anspruch auf Honorar nach der HOAI.
Was ist die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Mindestsätze für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind verbindliche Mindest- und Höchstsätze europarechtlich problematisch, werden aber weiterhin als Orientierungsrahmen genutzt.
Wann haftet ein Architekt?
Architekten haften, wenn sie ihre Pflichten aus dem Architektenvertrag schuldhaft verletzen – zum Beispiel durch fehlerhafte Planung, unzureichende Bauleitung oder versäumte Genehmigungen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Architektenleistung.
Bauverzögerung & Vertragsstrafe
Geltendmachung von Schadensersatz bei Terminverzug und Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafen-Klauseln.
Nachtragsmanagement
Prüfung und Durchsetzung von Nachtragsansprüchen bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen – sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer.
Nachtragsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Konflikten auf Baustellen. Ein Nachtrag entsteht, wenn der Auftraggeber zusätzliche oder geänderte Leistungen verlangt, die im ursprünglichen Bauvertrag nicht enthalten sind.
Wann ist ein Nachtrag berechtigt?
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Mehrvergütung, wenn der Auftraggeber Änderungen oder Zusatzleistungen anordnet. Wichtig: Nachträge müssen rechtzeitig angezeigt und schriftlich geltend gemacht werden.
Was gilt bei Bauverzögerung?
Wenn ein Bauunternehmen vereinbarte Fertigstellungstermine nicht einhält, können Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsstrafen sind nur wirksam, wenn sie klar formuliert sind und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Anwaltliche Prüfung ist vor Durchsetzung unerlässlich.
Bauschiedsgericht & Schlichtung
Außergerichtliche Streitbeilegung durch das Bauschiedsgericht der Kanzlei – schneller und kostengünstiger als ein ordentliches Gerichtsverfahren.
Abnahme & Abrechnung
Rechtssichere Abwicklung der Bauabnahme, Prüfung von Schlussrechnungen und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Bauverträgen.
Häufig gestellte Fragen zum Bau- und Architektenrecht
Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist auf alle Rechtsfragen rund um Bauprojekte spezialisiert. Er berät Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen bei Vertragsgestaltung, Mängelansprüchen, Abrechnungsstreitigkeiten und Haftungsfragen. Der Fachanwaltstitel setzt besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene Praxiserfahrung im Baurecht voraus.
In Neuwied ist Florian Kopper von der Kanzlei Jansen Rossbach Rechtsanwälte (Friedrichstraße 71, 56564 Neuwied) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und steht für Erstberatungen zur Verfügung: ☎ 02631 / 9172-20.
