Dr. Michael Kleinmann - Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht

Dr. Michael Kleinmann

Rechtsanwalt Dr. Michael Kleinmann, Jahrgang 1974, ist seit 2003 in der Kanzlei tätig und seit 2009 Partner der Sozietät. Er hat im gleichen Jahr an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer promoviert.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Immobilien. Insofern steht er Ihnen als Ansprechpartner für sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit

  • immobilienbezogenen Auseinandersetzungen mit Behörden,
  • dem Verkauf, der Vermietung und Verpachtung von Immobilien,
  • der Verwaltung von Eigentumswohnungen sowie
  • dem Bau und der Planung von Gebäuden einschließlich Werkarbeiten hieran

zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. Kleinmann führt aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf diesen Gebieten die Zusatzqualifikation der Fachanwaltschaften für Verwaltungsrecht, Miet-und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau-und Architektenrecht.

Er ist seit 2007 bis heute der einzige in Neuwied niedergelassene Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Kleinmann Verbraucher und Reiseveranstalter im Tourismusrecht.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Kleinmann seit dem Jahr 2012 ehrenamtlich als Richter beim Anwaltsgericht der Rechtsanwaltskammer Koblenz tätig und engagiert sich kommunalpolitisch in seiner Wohnortgemeinde.